Liebe Frau Bader, Ich bin erfreulicherweise schwanger und werde Anfang nächsten Jahres ein Kind bekommen. Leider habe ich aber auch ziemliche Knieprobleme und müsste irgendwann nach der Geburt operiert werden. Da während meiner Elternzeit mein Arbeitsvertrag auslaufen wird, bin ich genau genommen ja arbeitslos nach der Elternzeit. Jetzt wäre meine Frage, ob ich, wenn ich mich nach der Elternzeit operieren lassen würde, zumindest Krankengeld bekommen würde, auch wenn ich eigentlich nicht mehr in einem Arbeitsvertrag bin. Ich frage deshalb, weil in dieser Zeit mein Mann Elternzeit nehmen müsste, da sich irgendjemand um das Baby kümmern muss und wir nicht so viel Geld haben, dass wir auf jegliche Einnahmen verzichten können. Wissen Sie, ob man sonst eine Betreuung von der Krankenkasse bekommen kann. Ich habe mal gehört, dass bei manchen Kassen der Ehepartner für eine bestimmte Zeit freigestellt wird, um sich um das Kind zu kümmern. Vielen lieben Dank Daniela
von Dani am 27.07.2017, 09:44