Sehr geehrte Frau Bader, durch einen internen Stellenwechsel vor meiner Schwangerschaft musste ich eine 6 Monatelange Einarbeitungszeit absolovieren umd dann in eine höhere Entgeltgruppe zu kommen. Ich wurde schwanger und war nur 4 Monate in dieser ABteilung - dann wsar ich im Mutterschutz - habe die Einarbeitungszeit also nicht in voller Anwesenheit absolivert. Wenn ich nun im Oktober wieder arbeiten werde, muss ich dann die Einarbeitungszeit nochmal absolviere oder habe ich gleich Anspruch auf die höhere Gruppe. Im Tarifvrtraqg konnte ich nichtsw finden. Ich weiss nur das Mutterschutz zur Beschäftigungszeit zählt (z.B. beim Urlaubsanspruch) aber wie verhält es sich mit interner Probezeit? Unsere Personalchefin sagte mir ich würde erstmal in meiner alten Gruppe bleiben - kann mir dies aber nicht vorstellen und finde auch keinen passenden GEsetzestext. Da ich ab Oktober wieder in meine Abteilung zurück komme kann ich ja auerdem davon ausgehen das meine Abteilung in den 4 Monaten die ich da war zufrieden mit mir war - wieso also dann eine erneute Probezeit? Vielen Dank für Ihre Mühe MfG
von wide0_2 am 25.08.2011, 22:02