Hallo Frau Bader Vielen Dank für die schnelle Antwort und noch eine kurze Frage: D.h. wenn keine schriftliche Zustimmung kommt, muss ich ganz normal nach Ablauf der gen. Elternzeit wieder zum Dienst antreten? DANKE
Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 14:45