Hallo Frau Bader, ich möchte noch mal an meine Frage aus diesem Beitrag erinnern: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Weiterarbeiten-im-Mutterschutz-ab-wann-Mutterschaftsgeld_108556.htm Da hatten Sie mir meine erste und eigentlich wichtigere Frage leider nicht beantwortet. Wenn ich im Mutterschutz weiter arbeiten gehe, ab welchem Tag beantrage ich dann Mutterschaftsgeld bei der KK? Ab dem 1. "offiziellen" Tag des Mutterschutzes oder ab dem Tag, an dem ich wirklich nicht mehr arbeiten gehe? Viele Grüße Melina
von Linchen83 am 14.10.2013, 10:57