Frage: Nochmal Unterhalt für die Mütter

Hallo Fr. Bader! "Nach allen Abzügen 3/7" - heiß genau? Welche Abzüge? Seine Miete oder so was? Danke für aufklärende Worte ;-) mfg Antje

Mitglied inaktiv - 14.08.2003, 10:33



Antwort auf: Nochmal Unterhalt für die Mütter

Hallo, ja, da hat Rainer recht. Es kommt auch darauf an, ob Sie jetzt erst arbeiten etc... Das sprengt hier den Rahmen.Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2003



Antwort auf: Nochmal Unterhalt für die Mütter

Hallo Fr. Bader, inzwischen habe ich was gefunden - aber wird dabei gar nicht berücksichtigt, daß ich Arbeiten gehe + keine Miete zahlen muß? Danke Antje Bruttoeinkommen - Steuern -Vorsorgeaufwendungen -berufsbedingte Aufwendungen (idR 5 % oder Nachweis) - konkreter Mehrbedarf wegen Krankheit und Alter-eheliche Schulden = Kindesunterhalt - Kindesunterhalt - VWL bei hohem Einkommen = bereinigtes Nettoeinkommen und davon bekommt die Ehefrau 3/7

Mitglied inaktiv - 14.08.2003, 10:47



Antwort auf: Nochmal Unterhalt für die Mütter

Hi, nehm am Besten alle Unterlagen udn setzt dich mit einem Anwalt in Verbindung. Solche Berechnungen sind u.U. sehr aufwendig. Was du hier gefunden hast gilt dann, wenn die unterhaltsberechtigte Exfrau kein eigenes Einkommen hat. Hat sie ein Einkommen, betreut aber auch die Kinder, kann es sein, dass das Einkommen nur zum Teil oder überhaupt nicht berücksichtigt wird. UND wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, kann sich auch 0Euro Unterhalt ergeben. Das muss gewissenhaft geprüft werden und dazu braucht man viele unterlagen. cu

Mitglied inaktiv - 14.08.2003, 11:29



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