Danke für Ihre Antwort vom 21.06.02. Heisst das, dass ich den Resturlaub, der im Jahr 2002 entstanden ist, direkt nach dem Ende des von mir geplanten EU von 1 Jahr (d.h. im Juli 2003 zu Ende) nehmen muss oder kann ich auch erst ein paar Monate arbeiten gehen und ihn dann noch nehmen (evtl. in Verbindung mit dem neuen Urlaub für 2003? Danke, Ute
Mitglied inaktiv - 22.06.2002, 15:57