Guten Tag Frau Bader, danke für den Tipp: http://www.sat1.de/tvmagazine/fruehstuecksfernsehen/cleverversichern/20118/ nun ist mir jedoch zu folgendem Text etwas unklar. "Die Regeln von Hartz IV im einzelnen: Arbeitslose, die Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II haben, müssen ihre Ersparnisse grundsätzlich aufbrauchen, bevor sie Geld von der Arbeitsagentur bekommen. Aber man darf ein so genanntes Schonvermögen in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13.000 Euro, behalten. Ein 25jähriger darf also 5.000 Euro behalten. Für die private Altersvorsorge gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, also noch einmal maximal 13.000 Euro." 1. Heißt das nun, dass ich, wenn ich kein Schonvermögen besitze, diesen Freibetrag zum Freibetrag der privaten Altersvorsorge (Lebensversicherung) dazuzählen kann? Das wären dann praktisch 400 € pro Lebensjahr (max. 26,000 €)? 2. Zum zusätzlichen Freibetrag für die private Altersvorsorge (Lebensversicherung): Ist da der Rückkaufwert gemeint? Ich wüsste nicht was sonst. Vielen Dank nochmal
Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 21:09