Hallo Frau Bader! Ich habe weiter unten eine Frage betr. Elternzeit gestellt. Es ist mir schon klar, dass ich aus der Elternzeit durch die Kündigung rauskomme. Aber komme ich dann ohne weiteres an die "Vergünstigungen" vom Arbeitsamt wie Weiterbildung oder monatlichen Zuschuss wegen Gründung einer Ich-AG? Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Hier nochmal die Frage: ___________ Ich habe für drei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt würde ich allerdings doch gerne wieder arbeiten und mich evtl. auch selbständig machen. Allerdings kommen ja nun Weiterbildungsangebote und die Möglichkeit der Ich-AG nicht in Betracht wegen der Elternzeit, also weil ich nicht arbeitslos bin, oder? Komme ich da irgendwie raus aus den drei Jahren Elternzeit? __________ Danke! Nicole
Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 14:42