noch in Elternzeit und wieder schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Hallo Frau Bader, bitte helfen Sie mir weiter! meine elternzeit ist mitte juli beendet. Mein AG bietet mir meine damalige Vollzeitstelle wieder an, die ich weder annehmen kann noch möchte. Nun bin ich erneut schwanger (5. SSW) und hätte jetzt folgende Frage: 1. ich habe vor mir ein Beschäftigungsverbot zu holen ( da es mir garnicht gut geht in der SS und mich die situation mit meinem AG psychisch sehr belastet). Muss ich mind. 1 Tag in der Arbeit erscheinen um mein volles Gehalt von meinem AG zu erhalten und am nächsten Tag dann die Krankmeldung oder das Bverbot auszuhändigen. oder genügt es ohne mein Erscheinen meinem AG das BV oder die Krankmeldung zukommen zu lassen? ich muss dazu sagen, die Anfahrt zu meinem AG würde 500km betragen. Bitte um schnelle Antwort Vielen Dank schonmal

von jhsdg am 10.06.2013, 13:18



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Hallo, man kann sich kein Beschäftigungsverbot holen. Entweder auf der Arbeitsstelle besteht eine Gefahr für die Mutter und das Kind oder nicht. Wenn überhaupt, können Sie eine Krankschreibung erhalten. für mich klingt das Ganze aber nach Gefälligkeit Krankschreibung. Dafür, dass Sie augenscheinlich umgezogen sind, kann der Arbeitgeber nichts. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2013



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

500km ? Bist Du weggezogen ? Wenn Du da nicht mehr arbeiten willst, dann hättest Du kündigen müssen. Wie lang war Deine Elternzeit ? Kannst Du diese noch verlängern ? Aus welchen Gründen würdest Du ein BV bekommen ? Da muss die Arbeit das Kind gefährden. Chemiefabrik, Altenheim etc.

von Sternenschnuppe am 10.06.2013, 13:28



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Ein Beschäftigungsverbot kann nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitsplatz für die Schwangere unzumutbar ist und der Arbeitgeber keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz zuweisen kann. Eine Krankschreibung ist nur bei Erkrankung möglich, nicht aber "auf Wunsch". Wie wärst Du denn zu Deinem Arbeitsplatz gelangt, wenn Du nicht schwanger wärst?

von Andrea6 am 10.06.2013, 13:32



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

hallo. ja ich bin umgezogen. habe nur nicht gekündigt, da mir mein AG beim ersten Gespräch im Feb mitgeteilt hat, er könne mir die alte stelle nicht mehr anbieten, somit dachte ich ich könne eine abfindung rausschlagen. dann hat der AG sich, trotz mehrmaligem nachhaken, nicht mehr gemeldet, bis letzte woche und da konnte er mir auf einmal doch die alte stelle anbieten. Nun drängt natürlich die zeit. das mit dem BV hoffe ich einfach hinzubekommen, schließlich wars bei der ersten SS auch kein problem. wenn nicht muss ich eh kündigen. ich möchte nur wissen ob mich mein AG bezahlen muss auch wenn ich nicht einen tag anwesend bin nach ende der elternzeit??

von jhsdg am 10.06.2013, 13:41



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Was ist denn der Grund für das BV, was arbeitest Du ? Kein Arzt macht sich einfach so strafbar. Wenn es hat auf hart kommt musst Du dem AG Schadenersatz zahlen, denn Du erfüllst den Vertrag nicht mehr. Wie auch bei 500km Entfernung.... Sprech mit dem AG , macht einen Aufhebungsvertrag und gut ist es.

von Sternenschnuppe am 10.06.2013, 14:21



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Ich bin gerade echt etwas sprachlos. Und hoffe wirklich das du damit nicht durchkommst. Damit werden die Frauen in den Arsch getreten welche ohne diese Gesetze benachteiligt wären.

Mitglied inaktiv - 10.06.2013, 14:23



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Abfindung rausschlagen? Hat dein AG nicht mitbekommen, dass du umgezogen bist? Wenn doch, würd ich als AG einfach abwarten, was DU machst. Denn du kannst deinem Job ja nicht mehr nachkommen! Würdest du mir nun ein BV vorliegen, würd ich gucken, ob ich das prüfen lassen kann, denn das sieht sehr deutlich nach Arbeitsverweigerung aus! Vor allem, wenn du vorher nach einer Abfindung gefragt hast. Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.06.2013, 10:17



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Hallo, was habt ihr für ein Problem. 1. wurde ihre Frage partout nicht beantwortet. 2.konnte sie ihr Arbeitgeber die Stelle vorerst nicht anbieten nur weil sie ein Kind bekommt ohne den Umzug zu berücksichtigen. Unverschämtheit, klar muss er ihr eine Abfindung anbieten. Oder wenigstens vorzeitig Bescheid sagen 3. Sie bekommt einen beschaftigungsverbot wenn sie Probleme in der ss hat und der AG sie psychisch belastet. Kenne ich auch ganz gut, habe jeden Tag geheult und lag flach 4. Ist es nicht so einfach kurz vor Ende der ez noch zu kündigen, alles mit dem Arbeitsamt zu klären. Schlimmstenfalls stehst du mit nix da. 5. Die Schikanen der AG sind hier zu verhöhnen nicht sie ( wurde auch beschimpft, beleidigt und fertig gemacht als werdende Mutter. Sogar hier auch obwohl keiner Weiss was man durchgemacht hat. 6. Hier findet man sowieso keine Antwort von professionellen Ratgebern. 7. Antwort-du kannst direkt in der elternzeit die Schwangerschaft beim AG melden ohne danach zu arbeiten, wenn du vorher Bv vom Arzt mit reichst. Da musst du nicht mal berücksichtigen, dass du umgezogen bist. Das spielt dann sowieso keine Rolle. Bekommst dann das selbe Entgeld wie bei der 1. Ss. Mache dir kein Kopf und genieße deine ss das ist dein gutes recht

von lonyschm am 16.06.2015, 23:35



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