Frage: neuer AV

Hallo Frau Bader, bin z.Zt. in Elternzeit bis 19/05. Nun habe ich mit meinem AG gesprochen, ich kann ab März 05 wieder 1 Tag in der Woche arbeiten, worüber ich sehr froh bin. Mein AG möchte meinen alten Vertrag aufheben und einen neuen machen. Damit bin ich nach reiflicher Überlegung auch einverstanden. Worauf muss ich achten bzw. was MUSS alles im neuen Vertrag stehen. Danke LG Doris

Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 15:11



Antwort auf: neuer AV

Hallo, wichtig ist, das geregelt ist, dass die Regelung nur befristet gilt (bis die EZ zu Ende ist) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.01.2005



Antwort auf: neuer AV

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Der AG möchte meinen alten Vertrag ganz aufheben und nur den neuen über diesen 1 Tag/ Woche machen. Bin damit auch einverstanden, mir bleibt fast nichts anderen übrig, da ich keine 40 Std/Woche mehr arbeiten kann. Gruß Doris

Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 16:29



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