Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Positiver Schwangerschaftstest vor neuer Vertragsunterzeichnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Positiver Schwangerschaftstest vor neuer Vertragsunterzeichnung

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich bin mir gerade so unsicher und weiß nicht was ich machen soll. Ich bin noch in Elternzeit,wollte aber ab November wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe auch schon einen Arbeitgeber gefunden,allerdings noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben,da wir dafür erst ein passendes Kind finden müssen. Ich wollte wieder als Inklusionsassistentin,mit Autisten und anderen Einschränkungen, arbeiten. Die Einsätze wäre im Kindergarten bzw. in Grundschulen. Jetzt hatte ich allerdings vor ein paar Tagen einen positiven Schwangerschaftstest gehabt. Wie soll ich mich meinem eigentlich zukünftigen Arbeitgeber gegenüber verhalten? Ihm vor Beginn noch davon berichten,oder die kritische Phase erstmal abwarten? Ich muss dazusagen,dass ich hier vor schon 2 Fehlgeburten hatte. Eine recht weit am Anfang und die letzte war in der 12.Woche. Deshalb weiß ich nicht,ob es diesmal endlich bleibt. Als Inklusionsassistentin werde ich aber sehr wahrscheinlich direkt ins Berufsverbot kommen. Allerdings geht es aber auch um die neue Berechnung vom Elterngeld später. Ich weiß. Letzteres ist nicht der ausschlaggebende Punkt,aber dennoch spielt alles ja irgendwie eine Rolle. Soll ich dem Arbeitgeber vor der Vertragsunterzeichnung nun von der Schwangerschaft erzählen,oder abwarten und direkt zu Beginn dann ins Berufsverbot gehen? Alles ein sehr blöder Zeitpunkt gerade. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die Stelle haben wollen, müssen Sie den Mund halten. Sonst steht zu befürchten, dass der Arbeitgeber den Vertrag nicht unterzeichnet. Ein Beschäftigungsverbot sehe ich nicht. Die Kinder, die einen I-Helfer benötigen, sind größtenteils ja nicht gemeingefährlich. Oder wo sehen Sie eine Gefahr? Liebe Grüße NB


Berlin!

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Das ist die Gretchenrage. Du bist nicht verpflichtet, eine bestehende Schwangerschaft mitzuteilen. Aber solange Dein AG nichts von der Schwangerschaft weiß, kann er auch die Mutterschutznormen nicht einhalten/gewährleisten. Wenn Du vor Vertragsunterzeichnung die Schwangerschaft mitteilst, wird es ziemlich sicher nicht zu einem Vertrag kommen. Ob Du tatsächlich ein beschäftigungsverbot bekommst, wird sich zeigen. Das muss ja nicht sein.


Mitglied inaktiv

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Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Zählt das nicht zum Berufsverbot, da diese Kinder häufig fremdgefährdet sind? Und auch bzgl der Infektionen im Kindergarten? Wenn nicht,wäre es gut.


Berlin!

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Ein Beschäftigungsverbote (nicht: Berufsverbot, Deinen beruf verbietet Dir nämlich so schnell niemand) spricht Dein AG aus, wenn nach einer Gefährdungsbeurteilung für deinen konkreten Arbeitsplatz eine Gefahr für die Schwangere oder das Ungeborene besteht, die vom Arbeitsplatz ausgeht.


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