Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich im 1. Monat des zweiten Elternzeitjahres. Ab nächsten Monat werde ich in Teilzeit bei meinem bisherigen AG, einem Verlag, wieder zu arbeiten beginnen.
Am Wochenende las ich nun eine für mich sehr ansprechende Stellenanzeige eines anderen Verlages- eine Krankheitsvertretung für 1 Jahr, auf die ich mich gerne bewerben würde. Nun bin ich nicht sicher, ob dies ohne Kündigung bei meinem aktuellen AG nun eingentlich möglich ist. Davon abhängig weiss ich auch nicht, wann mein frühestmöglicher Eintrittstermin beim neuen AG sein könnte.
Bitte helfen SIe mir hier weiter.
Vielen Dank
von
kathrin leimbach
am 22.09.2015, 20:59
Antwort auf:
neuer AG während Elternzeit
Hallo,
hat die neue Stelle mehr als 30 Std/ Wo.? Dann werden Sie kündigen müssen (bei einem befristeten Vertrag gefährlich).
Sonste geht TZ in EZ mit Zustimmung des alten AG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2015
Antwort auf:
neuer AG während Elternzeit
Das wird nix werden ohne Kündigung.
Ein anderer Verlag ist ja zwangsläufig Konkurenz, da darf der AG ablehnen.
Zudem kann und will er Dich ja selbst beschäftigen.
Einige Lösung wäre Dich zu bewerben, beim alten AG anfangen wie besprochen und im positiven Ausgang um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Schlimmstenfalls musst Du die normale Kündigungsfridt halt einhalten.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 21:23