Guten Abend,
Ich habe folgende Frage...
Meine Elternzeit geht noch bis zum 2.6.16
Ich wollte nun für ein paar Monate wieder in meinen alten Job als Aushilfe zurückkehren bis die nächten Elternzeit beginnt da ich wieder schwanger bin . Vorher war ich vollzeit angestellte.
Das Baby kommt voraussichtlich mitte/Ende Juli zur Welt. Nun sagt eine bekannte das sich die paar Monate negativ auf das neue elterngeld auswirken werden.
Das 1. Elterngeld habe ich für 12 Monate beantragt - bekomme also seit Sommer letzten Jahres keines mehr.
Meines Wissens bekomme ich da ich ja kein Einkommen die letzten 12 Monate hatte den Mindestsatz Elterngeld.
Ich hoffe das war nun nicht zu umständlich formuliert.
Vielen dank schon mal und einen schönen Abend noch
von
haifischers
am 16.03.2016, 20:30
Antwort auf:
Negativ Auswirkung aufs elterngeld bei neuer ssw und Beruf?
Hallo,
es fehlen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wenn Sie in der Zeit gearbeitet haben, erhöht dies das Elterngeld.
Liebe
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2016
Antwort auf:
Negativ Auswirkung aufs elterngeld bei neuer ssw und Beruf?
Wann beginnt der neue Mutterschutz ? Wie viele Tage Resturlaub hast Du noch ?
von
Sternenschnuppe
am 16.03.2016, 20:44
Antwort auf:
Negativ Auswirkung aufs elterngeld bei neuer ssw und Beruf?
Am 10.6.16 und würde der neue Mutterschutz beginnen. Rest Urlaub von meiner vollzeitstelle ist nicht vorhanden
von
haifischers
am 16.03.2016, 20:48
Antwort auf:
Negativ Auswirkung aufs elterngeld bei neuer ssw und Beruf?
Hast Du den schon genommen ? Du hast ja bis Ende des Mutterschutzes Urlaub erworben.
Fakt ist, jeder verdiente Euro zählt für das neue Elteengeld. Bei nun noch vier verbleibenden Monaten bis zum Mutterschutz wird das aber nix mehr rausreißen, alles davor geht ja mit 0€ in die Berechnung. Es wird dann der Mindestsatz und 75€ Geschwistedbonus bis das erste Kind 3 ist.
Was Deine Bekannte sagt stimmt nicht, wie kommt sie darauf ?
Wenn wirklich keinerlei Urlaub mehr da ist, dann arbeite voll die paar Tage zwischen Elternzeitende und neuem Mutterschutz, dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld aufgrund des Vollzeitvertrages. Auch da erwirbst Du Urlaub. Mit kulantem Chef kannst Du den auch schon nehmen zwischen Elternzeitende und neuem Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 16.03.2016, 21:58