Sehr geehrte Frau Bader,
Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus.
Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang, d.h. nur zu Hause und ohne "Verpflichtung" der Anwesenheit an der Arbeitsstätte, ausüben, d.h. offiziell meinem Arbeitgeber gegenüber im Mutterschutz sein.
Ist dies so möglich und/oder genehmigungspflichtig (durch wen) ??
Vielen Dank,
MfG
Alkmini
Mitglied inaktiv - 15.09.2006, 13:45
Antwort auf:
Nebentätigkeit im Mutterschutz
Hallo,
für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2006
Antwort auf:
Nebentätigkeit im Mutterschutz
Hallo,
Entschuldigung, ich vergaß zu sagen, dass ich NICHT Beamte bin, sondern nur Angestellte (BAT).
Könnten Sie eventuell in diesem Fall etwas dazu sagen ??
Danke
Gruß
Alkmini
Mitglied inaktiv - 18.09.2006, 15:14