Guten Tag!
Ich möchte Ihnen gerne eine Frage im Namen meiner Schwester stellen, die schon so in Hochzeitsvorbereitungen steckt, daß sie die Nerven dazu nicht mehr aufbringt :-)
Sie ist italienische Staatsbürgerin und möchte einen deutschen Staatsbürger heiraten (deutsches Standesamt). Leider sind sie sich nicht einig, wie es mit den Nachnamen zu regeln sei. Welche Möglichkeiten gibt es denn da? Welchen Nachnamen bekommen zukünftige Kinder? Nimmt meine Schwester den Namen ihres Mannes an, verliert sie ihren eigenen dann komplett? Und wie wirkt sich das hier in Italien aus, da wir doch eine etwas andere Regelung haben?
Sorry für die in Ihren Augen sicher etwas banale Frage und danke für Ihre Mühe!
lg Kordula
Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 10:14
Antwort auf:
Namensrecht - wie ists danach in Italien?
Hallo,
beide haben den gewöhnlichen Aufenthalt in D?
Dann gilt deutsches Recht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2005
Antwort auf:
Namensrecht - wie ists danach in Italien?
Also:
Hier in D muß man sich bei der Eheschließung erst mal zu "gar nicht" entscheiden. das bedeutet: jeder kann erst mal seinen Nachnamen behalten.
Erst wenn gemeinsame Kinder geboren werden, muß man den sog. "Familiennamen" festlegen, so heißen dann alle gemeinsamen Kinder.
Doppelnamen aus beiden Nachnamen geht nicht.
Wenn man sich nicht sofort für einen gemeisamen nachnamen entscheiden 8s. o.) dann kann man dies innerh. von 5 Jahren noch nachholen.
Meine "Steifmutter" hat den Namen meines vaters erst nach 1,5 jahren angenommen :-)
Ach ja: man kann sich auch für einen Doppelnamen entscheiden :-) Aber nur einer von beiden!
Aber die Kinder haben nie einen Doppelnamen.
Beispiel:
Frau heißt X
Mann heißt Y
Frau bleibt bei X Mann bei Y, Kinder später X oder Y
Frau wird X-Y (oder Y-X), Mann Y Kinder Y
Frau bleibt X Mann wird X-Y (oder Y-X)
Kinder X
Klar?
Viele Grüße
Désirée P. S. was sagt denn das ital. Namensrecht?
Mitglied inaktiv - 01.05.2005, 22:51
Antwort auf:
Namensrecht - wie ists danach in Italien?
Erstmal danke für deine Antwort....ganz schön kompliziert, bei uns ist einfacher :-)
Das italienische Zivilgesetzbuch sagt klipp und klar. "Die Frau fügt ihrem eigenen Zunamen jenen des Ehemannes hinzu und behält diesen während des Witwenszandes bei, bis sie sich wieder verheiratet."
Kinder bekommen automatisch den Zunamen des Vaters. Bei unehelichen Kindern bekommt das Kind den Zunamen des Elternteil, der es als erster anerkennt, den Namen des Vaters auf jeden Fall nur mit Zustimmung der Mutter. Bei späterer Heirat bekommen diese Kinder den Nachnamen ihres Vaters. Wird ein anderer Mann geheiratet, behalten sie aber ihren ursprünglichen Nachnamen.
lg Kordula
Mitglied inaktiv - 02.05.2005, 15:14