Hallo
ich hab mal eine Frage. Ich bin verheiratet, aber seit 1 Jahr von meinem Mann getrennt. Ich habe mittlerweile einen neuen Freund und erwarte von ihm ein Kind.
Wenn das Kind geboren wird, nimmt es doch meinen Familiennamen an, oder? Da die Scheidung dieses Jahr nicht mehr sein wird, nehme ich mal schwer an das das Kind dann "Weber" mit Nachnamen heißt, weil ich so heiße. Wann kann ich dem Kind den Familiennamen meines jetzigen Freundes geben? Das muss doch angeblich vor Gericht pasieren oder? Warum muss das alles so kompliziert sein?
LG BINE
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 15:22
Antwort auf:
Namensänderung
Hallo,
wenn das Kind vor Rechtskraft der Schediung geboren wird, ist es ehelich u trägt den Namen des jur. Vaters. ALso: alle drei zur Vaterschaftsanerkennung und möglichst schnelle Scheidung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2008
Antwort auf:
Namensänderung
Das ist nicht "kompliziert" sondern deutsches Recht.
Kinder die in einer Ehe auf die QWelt kommen, haben erst nmal auch die beiden Ehegatten als Eltern.
In den 0,1% der Fälle wo es anders ist (wie bei Dir) muß man es eben DANN komplizierter machen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 15:54