Hallo ich habe da mal eine Frage, vorab eine kleine Erklärung Der Vater meiner Tochter hat bei unserer Heirat meinen Nachnamen angenommen. Nach der Scheidung hat er ihn beibehalten. Nun möchte er wieder heiraten, da er den Nachnamen nicht weiter verheiraten kann muss er ja wieder seinen Mädchennamen annehmen. Nun fragte er mich ob ich damit einverstanden bin wenn unserer gemeinsame Tochter, die bei ihm lebt, seinen Nachnamen annimmt, da sie dann einen einheitlichen hätten und unserer Tochter (9 jahre) das wohl auch gerne so hätte. Würden für mich dadurch irgendwelche rechtlichen Nachteile entstehen? Ich weiß gar nicht was da dann so passiert. Lieben Gruß
Mitglied inaktiv - 02.09.2004, 12:08