Hallo, ich werde im Mai meinen Freund heiraten. Wir haben einen gemeinsamen Sohn der schon seinen Nachnamen trägt. Ich habe bereits aus erster Ehe einen Sohn, der auch diesen Nachnamen tragen möchte. Nun stimmt sein leiblicher Vater nicht zur Namensänderung zu. Kann man, dies trotzdem bei Gericht beantragen, da sein leiblicher Vater sich überhaupt nicht um ihn kümmert. Das letzte Mal sehen, wollte er ihn im Jahr 2008 und auch die Unterhaltszahlung, sind nicht auf den laufenden Stand, wodurch schon das Familiengericht eingeschaltet wurde. Vielleicht könnten Sie mir hierzu behilflich sein. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 09:37