Hallo Frau Bader, für Ihre Antwort erstmal vielen Dank. Nur um ganz sicher zu sein, dass ich es auch richtig verstanden habe noch eine Frage. Ist es richtig, dass wenn mein Mann am 03.09.2001 in den EU gehen will er diesen am 06.08.2001 einreichen muß und dann sofort Kündigungsschutz hat und nicht mehr gekündigt werden kann!? Unsere Tochter wurde im Juli 2000 geboren! Liebe Grüße Anna
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 13:07