Frage: nachfrage Landeserziehungsgeld

Hallo, wollte mich heute telefonisch bei der "Regionalstelle des Zentrums Bayern für Familie und Soziales" über die Berechnung des Landeserziehungsgelds informieren. Dort wurde mir folgendes mitgeteilt: Bei verheirateten Paaren zählt das Nettogehalt vom Ehemann im Jahr der Geburt.Ist dies unter 25000 Euro steht der Ehefrau, die nach ihrer Elternzeit Antrag auf Landeserziehungsgeld stellt, Landeserziehungsgeld zu. Der Verdienst der Ehefrau im Jahr der Geburt zählt nicht. Kann mir das so jemand nochmal bestätigen um sicher zu sein alles richtig verstanden zu hanben? Vielen Dank viele Grüße T

Mitglied inaktiv - 27.10.2009, 21:38



Antwort auf: nachfrage Landeserziehungsgeld

Hallo, http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.html Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2009



Antwort auf: nachfrage Landeserziehungsgeld

Guckst Du hier: http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-hoehe.html#A1 Kann aber jeder finden, der Internet hat...

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 08:28



Antwort auf: nachfrage Landeserziehungsgeld

Hallo, vielen Dank für die Antwort! Natürlich habe ich mich auf dieser Seite bereits informiert. Da für meine weitere Planungen aber trotzdem noch einiges unklar war, habe ich bei der "Regionalstelle des Zentrums Bayern für Familie und Soziales" angerufen, um meine Fragen telefonisch zu klären. Dort bekam ich folgende Erklärung: "Bei verheirateten Paaren zählt das Nettogehalt vom Ehemann im Jahr der Geburt.Ist dies unter 25000 Euro steht der Ehefrau, die nach ihrer Elternzeit Antrag auf Landeserziehungsgeld stellt, Landeserziehungsgeld zu. Der Verdienst der Ehefrau im Jahr der Geburt zählt nicht." Auf http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.html finde ich allerdings: Grundsätzlich ist das Einkommen der berechtigten Person und ihres (Ehe)Partners aus dem Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgeblich." Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte der berechtigten Person und ihres (Ehe)Partners/Lebenspartners abzüglich 24 vom Hundert der Einkünfte als Pauschale für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zuzüglich etwaiger Entgeltersatzleistungen. Meine Fragen: Zählt der Verdienst, der berechtigten Person,bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit? Ist die Summe der positiven Einkünfte Nettoverdienst oder Bruttoverdienst? Nochmal vielen Dank im voraus für die beantwortung miner Fragen Viele Grüße T

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 19:58



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