Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie beantragt man landeserziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie beantragt man landeserziehungsgeld

Sweetmia1

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Hallo Ich habe eine Frage: es gibt ja landeserziehungsgeld, das im Anschluss an das Elterngeld bezahlt wird. Und man darf ja bis max 30 std/ Woche arbeiten gehen. In dem Flyer steht dass das landeserziehungsgeld zwingend nach der Elternzeit/ elterngeldbezug bezahlt wird. Nun meine Frage: ich habe die Elternzeit jetzt aber vorzeitig beendet und somit kein Jahr gehabt. Wie verhält sich das dann mit dem landeserziehungsgeld? Des wird ja erst nach der U6 bezahlt/ bzw ab 13. Monat allerdings zwingend im Anschluss an das Elterngeld? Wie beantrage ich das denn jetzt nun? Mein kleiner ist ja noch keine 12 Monate alt aber ich arbeite bereits wieder 30std ohne Elterngeld Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten doch TZ in EZ arbeiten können - dann hätten Sie den Grundbetrag bekommen. Klären Sie das! Ansonsten nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Regionalstelle auf: http://www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld/rechner/index.php Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Oha, wieso hast Du nicht Teilzeit in Elternzeit gemacht ? Dann hättest Du bis 30 Stunden arbeiten können und hättest den Mindestsatz Elterngeld mindestens weiter bekommen. Kannst Du das noch ändern ? Seit wann arbeitest Du wieder und weiss die Elterngeldstelle das schon? Landeserziehungsgeld kenne ich mich nicht aus, sowas gibt es bei uns nicht. Aus welchem Bundesland kommst Du ?


Sweetmia1

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Ja gute frage ich dachte ich würde dann eh nichts mehr bekommen? Weil mein Gehalt dann glaub ich über den Elterngeld wäre. Ich komme aus Bayern


Sternenschnuppe

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Und was genau hast Du der Elterngeldstelle gemeldet ? Ruf da mal an und sage Du arbeitest nur Teilzeit 30 Stunden. Der Mindestsatz steht Dir weiterhin zu.


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