Liebe Frau Bader, zunächst herzlichen Dank für Ihre gestrige Antwort auf meine Frage. Nun jedoch gleich eine Anschlußfrage: Wenn man in der 3jährigen Elternzeit jedoch NICHT gearbeitet und demzufolge keinerlei Einkünfte erzielt hat, wird dann das Gehalt VOR der Elternzeit als Berechnungsgrundlage des ALG angenommen oder ist es korrekt, dann einfach ein "fiktives", viel geringeres Einkommen anzunehmen? Lieben Dank im voraus, Petra
Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 08:46