Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

Hallo Frau Bader, ich hatte die Frage zum Resturlaub und der Höhe der Lohnfortzahlung gestellt. Bei Ihrer Antwort hatten Sie empfohlen: "Besser ist es übrigens, zwei Jahre EZ zu beantragen und in der EZ TZ zu arbeiten." Inwiefern ist das besser für mich? Ich habe hierzu leider keine Erklärung. Ich wollte ja nur 1 Jahr EZ nehmen und dann in Teilzeit wieder arbeiten. Grund ist: Komme ich nach 1 Jahr EZ wieder, wird mir meine aktuelle Stelle freigehalten. Komme ich nicht nach 1 Jahr wieder, komme ich auf irgendeine andere Stelle (natürlich im Rahmen meiner aktuellen Besoldung, bin Beamtin). Ich möchte meine Stelle jedoch behalten, da ich diese liebe und ungern hergeben möchte. Grüße. jani-san

von jani-san am 02.09.2013, 12:32



Antwort auf: Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

Hallo, Sie hatten nicht geschrieben, dass Sie Beamtin sind. Andere AN haben in der EZ eben K+ü-Schutz Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2013



Antwort auf: Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten - was TZ bedeutet. Bist du in der Elternzeit, dann genießt Du Kündigungsschutz, heißt man darf Dir nicht kündigen. Auch dann nicht wenn du eben in Elternzeit-Teizeit arbeitest. Elternzeit-Teilzeit kannst du bis 3 jahre nehmen, legst du dich für mind. 2 Jahre fest (zB indem du das erste Jahr daheim bleibst und für das zweite Jahr TZ anmeldest), dann darf der AG das dritte Jahr auch nicht verwehren. Und das 3te Jahr könntest du auch später nehmen, zB zur Einschulung Deines Kindes. Nimmst Du weniger als 2 Jahre, dann bist du von der Zustimmung des AG abhängig, blöde zB wenn die Eingewöhnung nicht so läuft, oder das Kind in den ersten Monaten häufiger krank ist, oder, oder.... Beendest Du die Elternzeit, fällt der Kündigungsschutz weg, auch dann wenn du beschließt in Zukunft nur noch Teilzeit zu arbeiten. Mit Ende der Elternzeit kann dich der AG sofort kündigen. Ich selbst zB bin im ersten Jahr komplett daheim geblieben, da gab es ja Elterngeld. Jetzt im zweiten Jahr arbeite ich 25-30 Std die Woche, und habe vor das 3te daran anzuschließen. Ob ich nach dem 3ten Jahr wieder Vollzeit arbeiten werde, werden wir dann sehen. Bis dahin ist einiges an Zeit wo man schauen kann wie es läuft.

Mitglied inaktiv - 02.09.2013, 20:24



Antwort auf: Nachfrage - 2 Jahre EZ + Teilzeit ?

Ja stimmt, hab erst jetzt geschrieben, dass ich Beamtin bin, wusste nicht, dass das von Bedeutung ist. Aber wenn der Kündigungsschutz der einzige Vorteil ist, dann ist das für mich nicht relevant. Vielen Dank.

von jani-san am 03.09.2013, 09:43



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