Nach welchem Einkommen richtet sich die Höhe der Alimente Zahlungen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach welchem Einkommen richtet sich die Höhe der Alimente Zahlungen?

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte hat eine 12-jahrige Tochter, für die er aufgrund seines geringen Einkommens den niedrigsten Satz der Düsseldorfer Tabelle an Alimenten zahlt. Jetzt wollen wir heiraten. Ich verdiene deutlich mehr als er. 1. Frage: Wird künftig nach Eheschließung mein Einkommen für die Berechnung der Alimente einbezogen? 2. Frage: Wie gestaltete sich die Berechnung, wenn er arbeitslos würde? Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Melanie

von BusyBee79 am 04.09.2019, 21:35



Antwort auf: Nach welchem Einkommen richtet sich die Höhe der Alimente Zahlungen?

Hallo, SIe schiulden ihm Taschengeld und das wird berücksichtigt. Und evtl. Vorteile der gemeinsamene Haushaltsführung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2019



Antwort auf: Nach welchem Einkommen richtet sich die Höhe der Alimente Zahlungen?

Das kann man nicht in einem Satz beantworten. Grundsätzlich bist Du Deinem EHEMann zu Unterhalt verpflichtet. Zumindest soviel (je nach deinem Einkommen, dass er die Mindeststufe der DT bezahlen kann. Jetzt meine persönliche Anmerkung: Du heiratest einen Mann der ein Kind hat. das gehört ZU IHM. FÜR IMMER. Ich habe für den ersten meines Kindsvaters freiwillig den Unterhalt komplett weitergezahlt auf vorheriger Stufe (und mehr als das) als er für unsere Kinder Zuhause blieb. Niemals hätte ich da einen Abstrich gemacht. LG D

von desireekk am 04.09.2019, 21:44



Antwort auf: Nach welchem Einkommen richtet sich die Höhe der Alimente Zahlungen?

Indirekt ja, da du eben ihm dann zu Unterhalt verpflichtet bist. Also ja, dein Einkommen wird schon mit einbezogen. Erst recht, wenn er arbeitslos würde, denn dann bist du ihm natürlich als Ehepartner erst recht verpflichtet bzgl. Unterhalt. Das heißt nicht, dass du nun komplett sein Kind finanzieren musst - aber in einer Ehe kann man sich eben IdR nicht komplett vom Leben des anderen ausnehmen. Er hat aber wiederum als unterhaltspflichtiger Elternteil eine Erwerbsobliegenheit. Also nicht mehr arbeiten, um nichts mehr zahlen zu müssen, wird nicht funktionieren. Da wird schon erwartet, dass er sich schnellstmöglich einen neuen Job sucht. Wie schon gesagt wurde: du heiratest einen Mann, der eben schon ein Kind hat. Das wird dann in gewisser Weise auch zu deinem bzw. eurem gemeinsamen Leben gehören.

von cube am 05.09.2019, 13:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kinderzuschlag: Werden Unterhaltszahlungen vom Einkommen abgezogen

Hallo, Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag für meine beiden Kinder stellen. Mein Mann ist momentan der Alleinverdiener und zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe, welcher nicht in unserem Haushalt lebt. Werden diese Unterhaltszahlungen bei der Höhe des Einkommens meines Mannes berücksichtigt? Genauer erklärt wird immer nur, dass Kin...


Bekomme ich noch mein gewohntes Elterngeld und in der selben Höhe?

Guten Abend Frau Bader, ich bekomme im Dezember das letzte Mal Elterngeld ausbezahlt also Elterngeld Plus. Ich war bis jetzt ledig und hatte Steuerklasse1. Am Samstag letzte Woche haben wir geheiratet. Wir beantragen jetzt Steuerklasse 3 und für mich 5. Jetzt zu meinen Fragen. Bekomme ich mein Elterngeld weiterhin und in der selben Höhe? Muss ...


Zählt Elterngeld als "eigenes Einkommen" beim Wohngeld?

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi...


Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, ich habe meine Elternzeit von Kind 1 zum neuen Mutterschutz von Kind 2 vorzeitig beendet. Insgesamt bin ich 18 Wochen im Mutterschutz, da Frühgeburt. Jetzt habe ich mir mal den Zuschuss vom AG angesehen und gemerkt, dass dieser niedriger ist als im Mutterschutz von Kind 1. Mit den 13 € pro Tag von der Krankenkasse und dem Zusch...


Zählen Airbnb-Einnahmen zum Einkommen, nach dem Elterngeld berechnet wird?

Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her...


Elterngeld Höhe 2. Kind.

Hallo,  Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Bafög / Einkommen Stiefvater im Bescheid sichbar?

Hallo, die Tochter meiner Frau hat Bafög beantragt. Ihre Mutter und ich sind verheiratet und werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Wir werden also unseren gemeinsamen Steuerbescheid einreichen, so verlangt es das Bafögamt. Meine Frau verdient nur 800 € im Monat, ich hingegen das Vielfache. Ich weiß, dass das keine Auswirkungen auf den Bafögbet...


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...