Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Hallo liebe Frau Bader, Ich habe vielleicht ein etwas speziellen Fall. Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer Heilpädagogischen Tagesstätte mit Kindern und bekam aufgrund unzureichender Immunität ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz von meiner Frauenärztin ausgestellt. Heute, als ich den Attest abgeben wollte, meinte mein Chef, das es nicht nötig sei, er hat sich Gedanken über das Wochenende gemacht und würde mir eine Arbeitsstelle im Büro geben, für arbeiten, die er nicht schafft. Ansich ein nettes Angebot, aber ich war aufgrund der letzten Tage, da es mir außerordentlich schlecht ging sehr froh, ein BV erhalten zu haben, um mir Wege zum Arzt für eine krankenschreibung künftig sparen zu können. Kann mein Chef nachdem ich ins Beschäftigungsverbot gekommen bin, mir einen anderen Arbeitsplatz anbieten, was eigentlich gar nichts mit meiner eigentlichen Arbeit zu tun hat und bin ich dann verpflichtet diesen, nach Erhalt anzunehmen und das BV von meiner Frauenärztin aufheben zu lassen? Ich bin absolut verwirrt und verunsichert und freue mich auf eine schnelle Antwort. Liebe Grüße

von Starlix0815 am 17.09.2018, 11:19



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Hallo, ja, der Ag darf Sie umsetzen. Er entscheidet im Normalfall auch über das BV. Wenn es Ihnen schlecht geht, muss der Arzt eine AU ausstellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2018



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Deine Ärztin hätte dir aufgrund der Arbeit gar kein BV ausstellen dürfen. Das ist Sache des Arbeitgebers. Und wenn er dir einen Arbeitsplatz der dem Mutterschutz einhält anbietet, darfst du nicht ablehnen. Wenn es dir nicht gut geht, schreibt der Arzt dich krank. LG

von Lewanna am 17.09.2018, 11:27



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Ja, wenn der AG seiner Verpflichtung nachgekommen ist und deinen Arbeitsplatz gemäß MuSchu angepasst hat oder dir eine entsprechende Ersatztätigkeit zuweist, wird das BV hinfällig. Dein Arbeitsplatz/Aufgabenbereich gefährdet dich ja dann nicht mehr. Bist du anderweitig erkrankt oder fühlst dich zu schlecht, muss der Arzt dir eine AU ausstellen.

von cube am 17.09.2018, 11:28



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Alle Antworten sind bisher richtig. Die Immunitäten gehen deine FÄ gar nichts an, das ist Sache des AG. Dafür hätte sie dir nichts ausstellen dürfen. Wenn es dir schlecht geht, ist das etwas anderes. Das geht aber wahrscheinlich vorbei und kann nicht im Voraus eine Freistellung von 6 Monaten bedeuten. Die Bürotätigkeit ist nur vorübergehend und es ist zumutbar, dass du das akzeptierst. Wie so viele andere Frauen auch. Ganz normaler Vorgang.

Mitglied inaktiv - 17.09.2018, 11:59



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

@uriah: Und weil alle Antworten bisher richtig waren gebietet es dein Ego, nochmal dasselbe zu schreiben? Hast du das mal bei deInem Therapeuten angesprochen? floe

von la-floe am 17.09.2018, 12:13



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Hast du das BV wegen fehlender Immunität bekommen, dann ist es mit der Umsetzung hinfällig, da sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Das solltest du deiner Frauenärztin mitteilen und dir, wenn es dir nicht gut geht, eine Krankschreibung holen. Weißt du, warum das der FA ausgestellt hat und nicht vom Arbeitgeber kam? Denn BVs die den Arbeitsplatz betreffen, werden eigtl von anderen Ärzten oder Behörden ausgesprochen. Ein individuelles BV vom Facharzt ist wieder etwas anderes! Das kann dein Frauenarzt auch ohne die Anlehnung an die Arbeitsstelle austeilen - die Voraussetzungen haben sich allerdings so verschärft, dass diese individuellen Beschäftigungsverbote so gut wie nicht mehr ausgestellt werden. Lg

von Colien07022004 am 17.09.2018, 13:08



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

die ärztin hat in punkto fehlende immus nix zu sagen. das ist arbeitgebersache. und er hat dir alternativarbeit gegeben, also musst du diese machen. er hat eine gefährdungsbeurteilung gemacht, wie es vorgeschrieben ist. also heißt es morgen weiter arbeiten bis mutterschutz. ein bv ist kein wunschkonzert. wenn du die arbeit nicht machen möchtest bzw. es dir schlecht geht, bleibt dir die krankmeldung als möglichkeit.dann rutschtst du halt nach 6 wochen ins krankengeld. alles andre wäre arbeitsverweigerung...

von mellomania am 17.09.2018, 16:48



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

bleib doch bitte freundlich und werde nicht unverschämt. ich hab auch alles nochmal geschrieben. finde es schon dreist wie du hier schreibst.

von mellomania am 17.09.2018, 16:50



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

Das kannst du finden wie du willst... Ich pell mir ein Ei drauf

von la-floe am 17.09.2018, 18:36



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

dann pell mal. sorry aber was ist das unterirdisch ein solches verhalten. fühlst dich jetzt toll, stark oder sons was? na dann....lächerlich

von mellomania am 17.09.2018, 20:36



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

lafloe hat Recht, es geht nicht um Hilfsbereitschaft sondern Aufspielerei einzelner Personen.

Mitglied inaktiv - 18.09.2018, 08:43



Antwort auf: Nach Erhalt des Beschäftigungsverbotes Arbeitsbedingungen geändert

muss sie das dann noch kommentieren? in der art? naja, muss sie wissen.

von mellomania am 18.09.2018, 12:36



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