Nach Elterrnzeit selber kündigen...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elterrnzeit selber kündigen...

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich für 2 Monate Elternzeit entschieden. Und zwar den ersten Lebensmonat und den sechsten. Unser Sohn ist am 30.11.15 geboren. Jetzt ist es so, dass er, wenn sich die Chance bietet, den Job wechseln möchte. Die Bewerbung ist schon raus. Könnte er dann nach dem zweiten Monat Elternzeit direkt im Anschluss problemlos kündigen, d.h. nach der Elternzeit direkt beim neuen Arbeitgeber anfangen? Oder gibt es die Möglickeit, dass der neue Arbeitgeber die Elternzeit übernimmt ? Ist natürlich blöd, dass sich das so überschneiden würde aber es wäre einfach eine super Chance für meinen Mann.... Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

von Locken-Rocken am 12.02.2016, 16:20



Antwort auf: Nach Elterrnzeit selber kündigen...

Hallo, kann der neue AG, muss aber nicht. Gefahr ist, das er den ersten Monat EG zurückzahlen muss, wenn er keinen zweiten nimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2016



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