Hallo Frau Bader, was passiert wenn man nach der EU, am 11.10.2004, nicht mehr beim alten Arbeitgeber arbeiten kann, da der Arbeitsweg zu lang ist und noch keine neue Stelle gefunden hat.Ich muß leider kündigen da keine Möglichkeit besteht meine Kleine in den Kindergarten zu bringen oder abzuholen. Ein zweites Auto ist dann finanziell nicht tragbar. Was muß ich beachten? Bekomme ich Arbeitslosengeld falls noch keine neue Arbeit in Aussicht? Muß ich mich bei meinem Mann mit Kranken versichern? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 19:47