Nach Elternzeit-selbst kündigen oder kündigen lassen!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit-selbst kündigen oder kündigen lassen!!

Liebe Frau Bader, ich hoffe das Sie mir etwas licht ins dunkel bringen können! 1994 habe ich meine Ausbildung gemacht und wurde kurz vor der Abschlußprüfung schwanger! Kurz nach der Geburt konnte ich als Teilzeitkraft in dem Geschäft wieder arbeiten. Nach 2 Jahren kam unser 2. Kind-auch dann bin ich kurz danach wieder arbeiten gegangen. Als beide im Kindergarten waren habe ich dort sogar jeden Vormittag dort gearbeitet. Seit 2005 jedoch bin ich in Elternzeit (Geburt 05 und 07) welche eben im Juni ausläuft! Nun habe ich vor kurzem eine Arbeitskollegin getroffen die meinte das man wohl Personal benötigt aber eher um die Mittagzeit und Nachmittags. Dieses jedoch kann ich mit meinen 4 Kindern zeitlich nicht regeln und habe auch keine Möglichkeit die unterzubringen! Ist es sinnvoll aus dem Grund das ich keine Betreuung für meine Kinder habe und leider auch unser 4. Kind eine Behinderung hat zu kündigen? Wie sehe es dann mit Arbeitslosengeld aus? Wäre ich da dann nicht gesperrt? Oder sollte ich mich von meinem Arbeitgeber kündigen lassen? Ich hoffe sie können mir hier weiterhelfen! Lieben Dank schon mal dafür!! LG Elimaus

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 17:19



Antwort auf: Nach Elternzeit-selbst kündigen oder kündigen lassen!!

Hallo, ich würde erst einmal versuchen, wieder in TZ zu arbeiten - mal mit dem AG reden. Ansonsten müssen Sie kündigen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2010



Antwort auf: Nach Elternzeit-selbst kündigen oder kündigen lassen!!

Hi, vorher hast DU in TZ gearbeitet waren die Std. da geregelt? Ich würde erst mal mit dem Chef reden was er sagt. Wenn er allerdings nicht Deinen Wünschen entsprechen kann (Sprich bestimmte Zeiten/Tage), dann muß Du kündigen. Er wird es denke ich mal nicht tun. Vielleicht könntet Ihr Euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. So weit ich weiß, wird man nicht gesperrt, wenn man wegen Kinderbetreuung kündigen muß. ACHTUNG: ALG bekommst Du nur für die Zeit für die Du auch zu Verfügung stehen wrüdest. Sprich nur Vormittags ca. 20Std./Woche bekämest Du auch nur anteilmäß9g ALG für 20Std (auch wenn DU vorher VZ gearbeitet hast) Viel Glück Peeka

Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 13:15



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