Hallo Frau Bader, ich komme nochmal zurück auf meinen Beitrag vom 15. August: "Meine 2 Jahre Elternzeit endet Ende des Jahres (das 3. Jahr möchte ich gern aufsparen).Nun bin ich erneut schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt Mitte Januar. Ich müsste also theoretisch knapp 2 Wochen arbeiten. Da das ja wenig Sinn macht, hat mein AG mir angeboten die tarifliche Familienphase für die 2 Wochen zu nehmen, also eine Art unbezahlte Freistellung. Mein Arzt hat mir jedoch angeboten, mich für die 2 Wochen krankzuschreiben. Was wäre für mich vorteilhafter? Bekäme ich bei einer Krankschreibung mein Gehalt anteilig ausgezahlt und wie sähe es alternativ mit einem Beschäftigungsverbot? Was wäre für mich die beste Lösung zur Überbrückung der knapp 2 Wochen?" Sie schrieben mir, eine Krankschreibung gäbe es nur bei Krankheit - das hatte ich mir fast gedacht ;-) Ich habe eine Zervixinsuffzienz mit Cerclage, lag deshalb bei meinem 1. Kind schon die letzten 2 Monate im KH und wenn ich mich nicht absolut schone, wird es diesmal nicht anders. Das sollte als Krankheit und Diagnose für eine Krankschreibung dicke reichen - was raten ie mir nun vor diesem Hintergrund? Das hätte ich natürlich schon vorher erwähnen sollen...! Vielen Dank, Frieda
Mitglied inaktiv - 18.08.2008, 12:54