Wie hoch ist denn der Arbeitgeneranteil im Mutterschutz für das zweite Kind,wenn ich vorher noch im Erziehungsurlaub des ersten Kindes bin?
Bekomme ich auch beim zweiten den Anteil,als hätte ich vor den vierzehn Wochen Mutterschutz fürs Zweite voll gearbeitet?
Zahlt die Krankenkasse auch wieder ihren Anteil?
Gruß
S.
Mitglied inaktiv - 17.10.2002, 23:23
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
Sie erhalten den Anteil der KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2002
Antwort auf:
Mutterschutz
Wenn du während des EU mit dem ersten Kind NICHT gearbeitet hast (aber noch im Arbeitsverhältnis stehst) bekommst du lediglich den Anteil der KK.
Gruß
Vanessa
Mitglied inaktiv - 19.10.2002, 10:08
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
leider bekommst Du vom AG nichts mehr, da als Berechnungsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld, die letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes zählen. Wenn Du jedoch um Erziehungsurlaub warst und somit kein Gehalt bezogen hast, bekommst Du für das zweite Kind leider nichts.
Gruß
Mitglied inaktiv - 20.10.2002, 18:50