Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im EU, arbeite 19 Stunden in der Woche und bekomme im März mein 2. Kind. Ist es richtig, daß mein Arbeitgeber und die Kasse mir in den 14 Wochen Mutterschutzfrist mein Nettogehalt bezahlen, obwohl ich im EU bin?
Susanna
Mitglied inaktiv - 04.09.2002, 08:53
Antwort auf:
Mutterschutz.
Liebe Susanna,
nein. Im EU erhalten Sie nur den Anteil des AG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2002
Antwort auf:
Mutterschutz.
..nur den Anteil der KK, also höchstens 13 €/ Tag, nicht den Anteil des AG.
Sorry
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2002
Antwort auf:
Mutterschutz.
bin in der gleichen Situation - also ich bekomme auf der Grundlage der 19 Stunden meinen Arbeitgeberanteil auch noch!
Mitglied inaktiv - 06.09.2002, 10:12