Liebe Frau Bader, ich bin z. Zt. in der Probezeit, die bis einschließlich 19. Februar dauert. In dieser Zeit bin ich ungeplant schwanger geworden (jetzt 30. SSW), so darf ich jetzt zwar für die Dauer der Probezeit hier weiter arbeiten, werde aber dann nicht übernommen. Mein ET ist der 6.4., das heißt, dass meine Mutterschutzzeit am 23.2. beginnt. Meine Frage: Ist es vorteilhafter, mich die drei Tage vom 20. - 22.2. arbeitslos zu melden oder soll ich meinen Arzt fragen, ob er den Geburtstermin vorverlegt, so dass ich direkt ohne Übergang in den Mutterschutz gehen kann (am 20.2.) ???
Mitglied inaktiv - 21.01.2002, 11:12