hallo,
ich arbeite an der rezeption in einem hotel im 2-schicht-system. die spätschicht geht bis 22 uhr. ab dem 5. monat "darf" ich ja nur noch bis 20 uhr arbeiten. wie rechnet man das?geburtsttermin minus 4 monate oder die schwangerschaftsmonate (10 gesamt)
können sie mir das ausrechnen? bei meiner 1. ssw habe ich glaube einen monat zu lange bis 22 uhr gearbeitet:
1. tag letzter regel 29.03.2012, vorraus. ET 03.01.2013
vielen dank im vorraus
katrin
von
katrindd
am 05.05.2012, 08:17
Antwort auf:
mutterschutz
Hallo,
Werdende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
In den ersten vier Monaten der Schwangerschaft in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr.
Wann die Schwangerschaft tatsächlich begonnen hat, kann Ihnen nur der Frauenarzt sagen, lassen Sie sich diese schriftlich geben.Es wird hier nicht in der Schwangerschaftsmonaten, sondern in Kalendermonaten gerechnet.Nach Ihren Angaben durften Sie bis einschließlich Juli arbeiten
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
mutterschutz
Ich durfte von Beginn der Ss an nur noch bis 20 arbeiten,ab dem 5 Monat geht es doch um mehr als 4 stehen oder nicht ?
von
CKEL0410
am 05.05.2012, 09:26
Antwort auf:
mutterschutz
Ja, aber im "Beherbergungswesen" darf man abweichend von der 20 Uhr-Regel bis zum Ende des 4. Monats bis 22 Uhr eingesetzt werden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.05.2012, 10:18
Antwort auf:
mutterschutz
Es wird vom errechneten Geburtstermin aus gesehen.
Der 5. Monat beginnt am 19.07.2013
berechnet mit:
http://www.urbia.de/services/schwangerschaft-uebersicht?type=birthdate&date.day=03&date.month=01&date.year=2013&sbm=
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.05.2012, 10:25