Frage: mutterschutz

hallo, ich arbeite an der rezeption in einem hotel im 2-schicht-system. die spätschicht geht bis 22 uhr. ab dem 5. monat "darf" ich ja nur noch bis 20 uhr arbeiten. wie rechnet man das?geburtsttermin minus 4 monate oder die schwangerschaftsmonate (10 gesamt) können sie mir das ausrechnen? bei meiner 1. ssw habe ich glaube einen monat zu lange bis 22 uhr gearbeitet: 1. tag letzter regel 29.03.2012, vorraus. ET 03.01.2013 vielen dank im vorraus katrin

von katrindd am 05.05.2012, 08:17



Antwort auf: mutterschutz

Hallo, Werdende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In den ersten vier Monaten der Schwangerschaft in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr. Wann die Schwangerschaft tatsächlich begonnen hat, kann Ihnen nur der Frauenarzt sagen, lassen Sie sich diese schriftlich geben.Es wird hier nicht in der Schwangerschaftsmonaten, sondern in Kalendermonaten gerechnet.Nach Ihren Angaben durften Sie bis einschließlich Juli arbeiten Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2012



Antwort auf: mutterschutz

Ich durfte von Beginn der Ss an nur noch bis 20 arbeiten,ab dem 5 Monat geht es doch um mehr als 4 stehen oder nicht ?

von CKEL0410 am 05.05.2012, 09:26



Antwort auf: mutterschutz

Ja, aber im "Beherbergungswesen" darf man abweichend von der 20 Uhr-Regel bis zum Ende des 4. Monats bis 22 Uhr eingesetzt werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.05.2012, 10:18



Antwort auf: mutterschutz

Es wird vom errechneten Geburtstermin aus gesehen. Der 5. Monat beginnt am 19.07.2013 berechnet mit: http://www.urbia.de/services/schwangerschaft-uebersicht?type=birthdate&date.day=03&date.month=01&date.year=2013&sbm= Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.05.2012, 10:25



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...