Hallo Frau Bader,
bin bis zum 30.10.2010 noch in Elternzeit von meinem ersten Kind. Bin aber schon wieder im MuSchu seit 14.08.2010 von meinem zweiten Kind.Neue Elternzeit hab ich angegeben ab 21.11.2010.( War das so überhaupt richtig? Oder von geburt an?) Hatte ja 3 Jahre Elternzeit eingereicht damals und hab aber dann dort auf 400 Euro wieder gearbeitet. Jetzt hab ich mein Mutterschaftsgeld bezahlt bekommen, 13 Euro KK und ein paar Euro vom AG ( hat aufgestockt auf die 400 Euro) aber wie läuft es denn jetzt in der Zeit vom 31.10. bis zum 20.11. mit dem Geld. Von der KK ist klar hab ich ja wie gesagt schon bekommen, aber muss mein AG mir die paar Tage auch was bezahlen? Ich bin ja eigentlich in Elternzeit meiner Vollstelle.
Kann man verstehen was ich wissen möchte?
Vielen Dank für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 21:18
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
1. Wieso hat er auf 400 € aufgestockt? Es war doch ein Minijob?
2. Ab dem Ende der 1. EZ würden Sie ja wider vollen Lohn bekommen, deshalb bekommen Sie auch volles MG (Rest eben vom AG)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2010
Antwort auf:
Mutterschutz
Elternzeit zählt grundsätzlich ab der Geburt. Wenn man im Normalfall die vollen drei Jahre nimmt, muss man am 3. Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit (und nicht 8 Wochen später).
Wenn du deine erste Elternzeit nicht ausdrücklich (schriftlich) durch die Geburt des 2. Kindes unterbrochen hast, dann läuft die zweite Elternzeit direkt nach der ersten los (also ab dem 31.10.10)
Das Ende dder Elternzeit ist trotzdem der Tag vor dem 3. Geburtstag. Du könntest - um die fehlenden 5 Tage zu retten - bei deinem AG um Übertragung der 5 Tage über das 3. Lebensjahr hinaus bitten und müsstest dann erst am 31.10.2013 wieder hin.
Für den Mutterschutz ab dem 31.10.2010 bis zum 21.11.2010 müsste dein AG dir eigentlich das KK-Geld aufstocken bis zu deinem alten Gehalt von vor der Geburt des 1. Kindes.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 09:26