Hallo! Ich bin wieder schwanger und meine Elternzeit endet am 01.01.2011. Ab dem 7/8.01.2011 würde dann schon wieder der Mutterschutz beginnen. Steht mir dann für diese Zeit Mutterschutzgeld zu? Wenn ja, wie wird es dann berechnet?
MfG
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 13:54
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2010
Antwort auf:
Mutterschutz
Es kommt darauf an, was du für die Zeit nach der Elternzeit vereinbart hast.
Hast du Vollzeit vereinbart, dann erhältst du das volle Mutterschaftsgeld. Wenn du Teilzeit vereinbart hast, bekommst du es eben anteilig.
Weißte, was ich mein?
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 18.06.2010, 01:12