Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Thema Mutterschutz.
Wir haben VET am 01.01.2010 und somit geht der Muterschutz bis 26.02. - was aber, wenn der Kleine beispielsweise bereits am 20.12. auf die Welt kommt? Wie lange geht dann mein Mutterschutz?
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 06:59
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
Sie haben auf jeden Fall die 6 + 8 Wochen. Wenn es ein Frühchen wird, nach der Geburt 12 Wo
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2009
Antwort auf:
Mutterschutz
Ich habe nun gelesen, dass man immer mindestens 14 Wochen Anspruch auf Mutterschutz hat - heißt das konkret, dass ich auf JEDEN FALL bis MINDESTENS 26.02. im Mutterschutz bin, sich das Datum also höchstens bei einer Geburt nach dem VET nach hinten, nicht aber nach vorne korrigieren kann?
Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 08:38
Antwort auf:
Mutterschutz
Es ist exakt so, wie Du es im zweiten Posting beschreibst.
Sollte das Kind als Frühchen zur Welt kommen gibt es nochmal 4 Wochen extra.
Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 10:39