Hallo Frau Bader, ich bekomme derzeit ein normales Gehalt nach Tarif, eine übertarifliche Zuzahlung und eine Funktionszulage, weil ich Stellvertreterin bin. Steht mir der Anteil der Funktionszulage auch im Mutterschutz zu? Oder fällt er weg, weil ich diese Funktion dann ja nicht mehr ausübe? Und habe ich mit Zwillingen einen längeren Mutterschutz? Ich habe gelesen, dass der Mutterschutz nach der Geburt dann 12 Wochen beträgt. Vielen Dank Jasmin
Mitglied inaktiv - 01.07.2001, 09:07