Frage: Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich wollte sie wegen meinem Mutterschutz was fragen. Wann sie nämlich genau anfängt. Mein Entbindungstermin ist der 1.7.2007. Ich habe 30 Tage Urluab im Jahr. Ich würde nämlich meinen Urlaub für die letzten Tage benutzen, also um früher aufzuhören. Wieviel Urlaub würden mir denn für dieses Jahr zustehen und wann fängt mein Mutterschutz an. Vielen Dank schonmal LG

Mitglied inaktiv - 07.03.2007, 10:32



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, der Mutterschutz beginnt genau 6 Wochen vor dem vom Arzt bestimmten ET. Den Urlaub können Sie vor oder nach dem ET oder auch nach dem EU beantragen, der AG kann aber aus betrieblichen Gründen widersprechen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2007



Antwort auf: Mutterschutz

Dein Mutterschutz beginnt am 20.Mai und endet am 26. August, wenn der/die Kleine nicht später kommt. Dir stehen als die Urlaubstage bis Ende August zu, außer wenn ihn deinen Arbeitsvertrag steht, dir stehen nur für volle Monate Urlaub zu. 30/12*8=20Tage wenn nur für volle Monate: dann sind es 2,5 tage weniger

Mitglied inaktiv - 07.03.2007, 11:06



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo! Zum Beginn des Mutterschtuzes: Das sagt Dir gerne Dein AG oder deine Krankenkasse exakt. Wobei: manchmal wird der ET noch korrigiert, als sooo fix ist das noch nicht :-) Jetzt meine Korrektur: Ich nehme an, Du nimmst nach dem ´Mutterschutz Elternzeit!? dann gilt: Du hast für jeden Monat, in den auch nur 1 Tag Deines Mutterschutzes hineinragt VOLLEN Urlaubsanspruch. Kommt das Kind vor oder um den ET blaibt es für den vollen Urlaubsanspruch inkl. den ganzen August. Kommt das Kind so spät, daß der MuSchu bis in den September geht, hast Du auch noch für den GANZEN September Urlaubsanspruch. Quelle: §17 BEEG Hier zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.03.2007, 14:13



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