Hallo Fr.Bader!
Und zwar arbeite ich bei einem Behinderten Menschen und leiste dort pflegerische sowie hauswirtschaftliche Pflege und habe versch. Dienstzeiten. Nun meine Frage,wenn ich Spätdienst von 17-8h (Schlafbereitschaft von 0.00h-7.00h) habe kann ich dies auch trotz meiner Schwangerschaft weiter tun?Da ja laut Mutterschutz arbeiten von 20-6h nicht erlaubt sind! Kann ich das schriftlich verweigern diesen Paragraph des MuSchu bzw. auch andere??
Danke
Jenny 8.SSW
Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 21:25
Antwort auf:
Mutterschutz....
Hallo,
man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden.
Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308
Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2006