Hallo Bekanntlich hat man ja 6 Wochen vor und 8 bzw 12 Wochen nach der Entbindung Mutterschutz und bekommt Mutterschaftsgeld von KK und AG. Ich weiß das bei Frühgeburten die Zeit hinten angehängt wird. Wie sieht das aus wenn das Kind halt so 2 Wochen z.B. ehr kommt? Bei meiner Tochter damals im März 02 wurden die 2 Wochen nicht angehängt. Aber gab es da nicht ab Juli 02 eine Änderung das man auf jeden Fall 14 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt? LG Tanja
Mitglied inaktiv - 15.06.2005, 19:59