Hallo, ich habe Geburtstermin Ende Juli 2004 und würde Mitte Juni in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitgeber fragte mich, ob ich (wegen Urlaubszeit) zur Aushilfe während der Mutterschutzfrist für drei oder vier Stunden täglich arbeiten kommen könnte. Ich hätte nichts dagegen, aber wie sieht es mit der Bezahlung aus??? Im Mutterschutz zahlt mir der AG den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate, der aber auf volle geleistete Stunden (Stundenlohn) berechnet ist. Wenn ich dann aber doch Stundenweise arbeiten gehe, bekomme ich dann nur die Stunden bezahlt die ich wirklich gearbeitet habe? Das wäre ja dann im Vergleich zum Mutterschutzgeld was ich erhalten würde wenn ich zu Hause bliebe wahrscheinlich viel geringer. Wie verhält sich das jetzt mit der Bezahlung? Vielen Dank Claudia
Mitglied inaktiv - 25.03.2004, 08:03