Frage: Mutterschutz und Weiterbildung

Sehr geehrte Frau Bader, ich mache derzeit eine berufsbegleitende Weiterbildung, die über 13 Monate geht. In diesen 13 Monaten habe ich einmal pro Monat fünf Tage "Schule". Wenn ich in dieser Zeit ein Baby bekommen würde, dürfte ich die Weiterbildung dann im Mutterschutz nach der Entbindung (d.h. zwei mal fünf Tage) besuchen? Dass ich nicht arbeiten darf, weiß ich, aber ob "nur" Schule erlaubt wäre, möchte ich gerne wissen. Meine Krankenkasse konnte mir diesbezüglich leider nicht weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und bedanke mich für Ihre Hilfe!

von -kili-81 am 23.12.2011, 16:17



Antwort auf: Mutterschutz und Weiterbildung

Hallo, klären Sie das mit Ihrer Schule-das MuSchG gilt hier nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.01.2012



Antwort auf: Mutterschutz und Weiterbildung

Auch die Schule darf nicht besucht werdenden der Mutterschutz nach der geb. Muss eingehalten werden!

von CKEL0410 am 23.12.2011, 20:56



Antwort auf: Mutterschutz und Weiterbildung

Nein, das stimmt so nicht. Das MuSchG gilt zunächst ausschliesslich fuer Arbeitnehmerinnen im AV. In Abstimmung mit der Schule wäre auch eine "normale" Schullaufbahn nicht zu unterbrechen. Ich würde bei der Schule und ggf im Kultusministerium nachfragen.

von Lina_100 am 23.12.2011, 23:42



Antwort auf: Mutterschutz und Weiterbildung

der Schule und dem Arbeitgeber könnte es ja nur recht sein, wenn ich die Weiterbildung trotzdem machen würde. Der AG zahlt die Weiterbildung komplett.

von -kili-81 am 24.12.2011, 20:55



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