Hallo Frau Bader,
ich erwarte im Juni ein Baby (ET 20.06.13) und würde somit im Mai in Mutterschutz gehen.
Da ich allerdings div. Komplikationen in der Schwangerschaft habe, befinde ich mich seit dem 28. Feb. im Beschäftigungsverbot.
Beginnt nun trotzdem im Mai mein Mutterschutz?
Bisher wird mein Gehalt voll vom AG weiter bezahlt. Ändert sich dies ab Mai?
Danke und liebe Grüße
Steffi
von
Juste
am 13.04.2013, 00:53
Antwort auf:
Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot was hat Vorrang?
Hallo,
Sie gehen sozusagen von einem Beschäftigungsverbot ins nächste. In den Schutzfristen vor und nach der Geburt bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber in Höhe Ihres durchschnittlichen Lohnes.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot was hat Vorrang?
Der Mutterschutz ist vorrangig!
Also beginnt ganz normal im Mai der Mutterschutz. Ab da bekommst du dein Gehalt teilweise von der KK (13 Euro tägl) und (den Rest) vom AG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.04.2013, 07:22