Igelmama
Sehr geehrte Frau Bader, Es geht darum, dass ich für das Elterngeld noch kurzfristig die Lohnsteuerklasse wechseln möchte, damit ich mehr Elterngeld bekomme. Bei der Lohnsteuerhilfe hat man mir erklärt, dass ich dafür die letzte Oktoberwoche noch arbeiten müsste, damit ich erst zum 1.11 in Mutterschutz gehe. (Für einen Wechsel wäre ich ja eigentlich zu spät dran, da dieser 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen muss. Gehe ich erst zum 1.11 in Mutterschutz könnte ich jetzt im April noch wechseln) Mein Mutterschutz beginnt am 25.10. Die Dame von der Lohnsteuerhilfe meinte, ich soll dann die letzte Oktoberwoche Urlaub nehmen, damit ich nicht arbeiten muss. So nun mein Problem: Ich bin bis zum Mutterschutz im BV (der Arzt schrieb kein genaues Datum, nur "bis zum mutterschutz") Das heißt ich könnte da gar keinen Urlaub nehmen, da ich ja im BV bin. Also müsste ich das BV um eine Woche verlängern, sodass ich am 1.11 in Mutterschutz gehe. Ist das rechtlich? Ich weiß, das ist eine sehr spezielle Situation, aber ich wüsste nicht, wer sich damit auskennt. Oder haben Sie eine Idee wer sowas weiß? Vielen Dank
Hallo, in einem BV geht das leider nicht. Liebe Grüße NB
malini
Das geht leider nicht. Das BV kann man nicht um eine Woche verlängern, auch Urlaub nehmen geht nicht.
Igelmama
Vielen Dank malini, das hab ich mir schon fast gedacht, aber einen Versuch ist es ja Wert gewesen.
Dojii
Nein das geht leider nicht. Hast du ein BV, darfst du rechtlich nicht auf den Mutterschutz verzichten. Du kannst nur auf den Mutterschutz verzichten, wenn du auch aktiv arbeiten kannst. Durch das vorhandene BV kannst du aber nicht arbeiten.
Igelmama
Danke für die Antworten. Und einen schönen Tag.
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