Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz ausklammern bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz ausklammern bei Beschäftigungsverbot

LisaLisaLisaLisa

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, es gab vor 2 Jahren schon eine ähnliche Frage, doch durch die Corona-Pandemie ist meine Situation doch anders. Ich bin im allg. Beschäftigungsverbot wg. Corona und darf nicht mehr arbeiten. Ich würde gerne den Mutterschutz ausklammern (ab Mitte Dezember), da ich sonst ca. doppelt so viel Elterngeld bekomme. Wegen Selbstständigkeit ist sonst 2019 statt 2020 ausschlaggebend. Sowohl das MInisterium für Familie, als auch das Gewerbeaufsichtsamt konnten mir keine sichere Auskunft geben. Können Sie mir weiterhelfen bzw. wissen an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße, Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in einem BV kann man den vorgeburtlichen Mutterschutz nicht ausklammern. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Was meinst du mit ausklammern? Wovon ausklammern? Wenn du meinst zu gunsten des BV darauf verzichten bzw. später antreten - Nein, das geht nciht!


Ani123

Beitrag melden

Der Mutterschutz kann nur von arbeitendenden Schwangeren ausgeklammert werden. Da Sie im BV sind und das vom Mutterschutz abgelöst wird, geht das in ihrem Fall nicht.


Felica

Beitrag melden

Das geht nicht und ist auch für das EG ohne Relevanz. Wenn das Kind 2020 geboren wird, gilt 2019 bei Selbstständigkeit. Wird es 2021 geboren, dann 2020. Wann der Mutterschutz beginnt ist dafür völlig egal.


Dojii

Beitrag melden

Das stimmt so nicht. Wenn noch im Dezember 2020 der Mutterschutz beginnt und das Kind 2021 geboren wird, darf man das Jahr 2020 auf Wunsch (!) Ausklammern und eben das davor (2019) nutzen - muss man aber nicht. Als Selbstständige hat man im BEEG ein Wahlrecht, das haben Angestellte nicht. Ich sehe hier gem. § 2b Abs. 2 BEEG sehr wohl die Möglichkeit, auf die Ausklammerung des Mutterschutzes zu verzichten und 2020 zugrunde zu legen. Gem. § 2b Abs. 3 BEEG wird dann auch das Einkommen aus Nichtselbstständigkeit aus dem Jahr 2020 zugrunde gelegt, da sich die Bemessungszeiträume für beide Einkommensarten nicht unterscheiden dürfen. Faktisch gilt dann für beide Einkommen der Zeitraum Januar bis Dezember 2020 (bei Geburt in 2021!), wenn du die Ausklammerung des Mutterschutzes nicht aktiv beantragst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk ...

Hallo , Ich arbeite in der Ambulanten Pflege sowie auch im Betreuten Wohnen. Ich bin momentan in der 11.SSW und befinde mich im krankenzustand.(AU) Durch Hausarzt Frauenärztin erteilt mir kein BV. Mein Anliegen: Frage zum Mutterschutz Mein Arbeitgeber möchte mir keine BV ausstellen , da er der Meinung ist mich in der Tagespflege einzu ...

Guten Tag Frau Bader, welche Auswirkungen haben die Mutterschutzzeiten vor/nach Geburt sowie Monate im Teilbeschäftigungsverbot während der Schwangerschaft auf die spätere Rente? Werden die Zeiten angerechnet? Gibt es eine Rentenminderung für diese Monate? Vielen Dank. Sonnige Grüße

Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...

Hallo! Wir sind schwanger :) Termin ist der 30.05., Beginn Mutterschutz 18.04., beide im unbefristeten Angestelltenverhältnis, Steuerklassen 4/4. Meine Frau möchte später größtenteils in Elternzeit gehen. Ihr wurde ärztlich ein Beschäftigungsverbot auferlegt, vorerst fürs erste Trimester. Bemerkt haben wir die Schwangerschaft Ende September im Ur ...

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande ...

Liebe Frau Bader, Ich habe in der Arbeit ein Langzeitkonto auf das jede Woche 5 Stunden meines Gehalts eingezahlt werden. Was passiert im Falle eines Beschäftigunsverbots in der Schwangerschaft oder beim Bezug vom Mutterschutz Gehalt? Verfallen hier diese 5 Stunden? Wäre es dann besser das Langzeitkonto schnell zu kündigen? Ich bin noch in de ...

Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell seit 30.7.24 im Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche ET ist am 16.10.24, bin also jetzt seit 4.9. in Mutterschutz.  Ich bekomme eigentlich als Sonderleistung jeden Monat einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro. (steht auch so im Arbeitsvertrag)  Für August habe ich jedoch keinen erhalten. Die Kolleg ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...