Mutterschutz bei frühzeitiger Entbindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz bei frühzeitiger Entbindung

Hallo Frau Bader, mein ET ist der 03.10.03, d. h. mein Mutterschutz (8 Wochen) geht bis zum 03.12.03. Wie verhält es sich, wenn das Kind z.B. zwei Wochen eher kommt? Zählt der Mutterschutz ab dem eigentlichen Entbindungstermin oder weiterhin erst ab dem vom FA errechneten ET??? Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Danny

Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 11:43



Antwort auf: Mutterschutz bei frühzeitiger Entbindung

Hallo, Ab 30.06.2002 genießen Mütter mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Der Bundestag schloss mit der Änderung des Mutterschutzrechts, die ab sofort in Kraft tritt, eine Gesetzeslücke und erfüllte damit die europäische Mutterschutz-Richtlinie. Nach dem alten Recht war die 14-Wochen-Frist nicht in jedem Fall gewährleistet. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Nach altem Recht verfielen bei Entbindungen vor dem berechneten Termin die nicht beanspruchten Tage der Schutzfrist. Nach dem neuen Recht verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2003



Antwort auf: Mutterschutz bei frühzeitiger Entbindung

Das wurde doch schon soooo oft beantwortet; geh mal über die Suchfunktion! - Das was vorne durch vorzeitige Entbindung wegfällt wird einfach hinten drangehängt, Du hast also in jedem Fall 14 Wochen Mutterchutz. Sollte Dein Kind ein echtes Frühchen werden sind es 18 Wochen.

Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 12:08



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