Frage: Mutterschutz Urlaub

Hallo! Ich liege mit meinem Chef seit Wochen im Streit, weil er mir die von mir recherchierten Regelungen zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz etc. nicht akzeptieren will... Es ist doch aber unstrittig, dass mir für die Mutterschutzzeit sogar für jeden angebrochenen Monat der komplette Anspruch zusteht? Dies ergibt sich ja aus dem Gesetzestext zum Urlaubsanspruch in der Elternzeit, in der Urlaub nur für jeden VOLLEN Kalendermonat gekürzt werden darf. Errechneter Termin ist bei mir der 6.3.2020. Der Mutterschutz geht vom 24.01.-01.05.2020, ohne Elternzeit wäre der 1. Arbeitstag also der 2. Mai. Das heißt doch, der Mutterschutz ragt in den Mai und mir stehen somit die vollen 2,5 Tage Urlaub für Mai zu (bei 30 Tagen im Jahr), oder muss das sogar auf 3 Tage aufgerundet werden? Und es ist doch unerheblich, ob der 1. Mai ein Feiertag ist oder Wochenende oder auch der 1. Arbeitstag theoretisch der 2. Mai ist, aber wegen des Wochenendes praktisch erst am 4.5. wieder gearbeitet wird? (wenn das Kind später kommt als berechnet verschiebt es sich ja ohnehin noch weiter). Dieser Streit ist wirklich mühselig und ich hätte gern einfach langsam die Sache abgeschlossen und endlich Gewissheit, wann ich hier endlich raus bin. Er hat mich nämlich in meiner ersten Schwangerschaft schon um Urlaubsanspruch für die komplette Mutterschutzzeit beschissen, die ich aber zum Glück ja jetzt noch nehmen kann, da ich nach der Elternzeit erst im August 2018 wieder angefangen habe zu arbeiten. Er war nämlicha uch der Meinung, ich hätte den Resturlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen müssen, aber auch dies ist doch per Gesetz so, dass ich diese im Jahr UND Folgejahr nehmen kann, wo ich die Arbeit wieder aufgenommen habe? Auch für August 2018 hat er mir nur für den halben Monat Urlaub gewährt obwohl ich auch da für den kompletten Monat Anspruch gehabt hätte...

von Dachbodenluke am 08.10.2019, 10:32



Antwort auf: Mutterschutz Urlaub

Hallo, § 17 BEEG regelt das doch eindeutig: Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Mutterschutz Urlaub

Hallo, Mit den Urlaubsansprüchen hast du recht. Allerdings weißt du jetzt noch nicht, wann dein Kind geboren wird und wie lange der Mutterschutz tatsächlich dauert. Du hast jetzt keinen Anspruch darauf den Urlaub schon jetzt zu nehmen, den Du erst im Mutterschutz nächstes Jahr erwerben wirst. Sehr wahrscheinlich endet dein Mutterschutz im Mai, bei einem sehr frühen Frühchen könnte er aber auch schon im April zu Ende sein. LG luvi

von luvi am 08.10.2019, 22:32



Antwort auf: Mutterschutz Urlaub

Also der Urlaub, der mir in der Mutterschutzzeit nächstes Jahr zusteht wird ja auch erst zum Ende, also bis zum 23.01.2020 genommen, also durchaus im nächsten Jahr wo er anfällt, das ist nicht das Problem. Der Urlaub, der noch im Dezember genommen wird ist ja noch "aktueller" Resturlaub bzw. vom damaligen Mutterschutz. Und es müsste wirklich ein SEHR frühes Frühchen sein, mehr als 6 Wochen, damit sich der Mutterschutz später verkürzt. Ich hoffe doch dass das sehr unwahrscheinlich ist. Insofern kann ich also festhalten, dass ich alles richtig recherchiert habe und mein Chef mich weiterhin nur hinhält...

von Dachbodenluke am 09.10.2019, 08:27



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