Hallo! Ich liege mit meinem Chef seit Wochen im Streit, weil er mir die von mir recherchierten Regelungen zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz etc. nicht akzeptieren will... Es ist doch aber unstrittig, dass mir für die Mutterschutzzeit sogar für jeden angebrochenen Monat der komplette Anspruch zusteht? Dies ergibt sich ja aus dem Gesetzestext zum Urlaubsanspruch in der Elternzeit, in der Urlaub nur für jeden VOLLEN Kalendermonat gekürzt werden darf. Errechneter Termin ist bei mir der 6.3.2020. Der Mutterschutz geht vom 24.01.-01.05.2020, ohne Elternzeit wäre der 1. Arbeitstag also der 2. Mai. Das heißt doch, der Mutterschutz ragt in den Mai und mir stehen somit die vollen 2,5 Tage Urlaub für Mai zu (bei 30 Tagen im Jahr), oder muss das sogar auf 3 Tage aufgerundet werden? Und es ist doch unerheblich, ob der 1. Mai ein Feiertag ist oder Wochenende oder auch der 1. Arbeitstag theoretisch der 2. Mai ist, aber wegen des Wochenendes praktisch erst am 4.5. wieder gearbeitet wird? (wenn das Kind später kommt als berechnet verschiebt es sich ja ohnehin noch weiter). Dieser Streit ist wirklich mühselig und ich hätte gern einfach langsam die Sache abgeschlossen und endlich Gewissheit, wann ich hier endlich raus bin. Er hat mich nämlich in meiner ersten Schwangerschaft schon um Urlaubsanspruch für die komplette Mutterschutzzeit beschissen, die ich aber zum Glück ja jetzt noch nehmen kann, da ich nach der Elternzeit erst im August 2018 wieder angefangen habe zu arbeiten. Er war nämlicha uch der Meinung, ich hätte den Resturlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen müssen, aber auch dies ist doch per Gesetz so, dass ich diese im Jahr UND Folgejahr nehmen kann, wo ich die Arbeit wieder aufgenommen habe? Auch für August 2018 hat er mir nur für den halben Monat Urlaub gewährt obwohl ich auch da für den kompletten Monat Anspruch gehabt hätte...
von Dachbodenluke am 08.10.2019, 10:32