Hallo!
Für die Zeit des Mutterschutzes besteht ja auch ein Urlaubsanspruch. Kann ich diesen Urlaub auch im voraus, also vor Beginn des Mutterschutzes nehmen? Oder kann er erst im Anschluß daran vor der Erziehungszeit genommen werden?
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld wenn ich in den Letzten 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes für 2 Wochen keinen Lohn sondern Krankengeld erhalten habe?
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 12.11.2002, 16:05
Antwort auf:
Mutterschutz-Urlaub-Berechnung Mutterschaftsgeld
Liebe Arlett,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2002