Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit bei Kind 2

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit bei Kind 2

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu folgender Konstellation: Kind 1 geboren am 30.6.2016, Elternzeit eingereicht bis einschließlich 29.6.2018 davon in Teilzeit gearbeitet an 3 Tagen pro Woche Elternzeit unterbrochen zum Mutterschutz ab 25.4.2018 für Kind 2 geboren am 6.6.2018 Elternzeit eingereicht bis einschließlich 5.6.2020 1. Mein AG hat mir für die Zeit des Mutterschutzes für Kind 2 den Urlaubsanspruch gemäß meiner Teilzeit-Arbeit (3 Tage pro Woche) errechnet - hätte ich für die Monate April (oder Mai?) 2018 bis August 2018 nicht den vollen Urlaubsanspruch aus Vollzeit gemäß 5 Arbeitstagen pro Wochen bekommen müssen? 2. Falls der Anspruch falsch berechnet wurde: 2.1. Muss ich irgendeine Form oder Frist wahren, um noch die fälschlicherweise gekürzten Urlaubstage noch zu erhalten oder reicht eine formlose Aufforderung an meinen AG, mir den fehlenden Anspruch noch zuzuschreiben? 2.2. Wie wird der Monat April 2018 betrachtet, in dem ich anfangs mit 3 Tagen pro Woche gearbeitet habe und an dessen Ende ich in Mutterschutz gegangen bin? Berechnung auf Basis 3 oder 5 Arbeitstage pro Woche? 3. Durch die Unterbrechnung meiner EZ für Kind 1 habe ich 2 Monate und 5 Tage ursprünglich eingereichte EZ für Kind 1 nicht genommen, die nicht genommene Zeit wurde auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und vollendeten 8. Lebensjahr übertragen. Stehen mir hiervon nur die vollen 2 Lebensmonate zu oder auch noch die 5 Tage? 4. Ende des Jahres werde ich bei meinem AG in TZ in EZ wieder einsteigen, im 1. Monat mit geringerer Stundenzahl und ab dem 2. Monat dann mit mehr Stunden bis zum Ende der EZ. Mein AG möchte, dass ich meinen Antrag auf TZ in EZ gemäß der geringeren Stunden stelle und will die Erhöhung der Stunden dann zu einem späteren Zeitpunkt fixieren (was ich ihm auch glaube, mein Chef scharrt jetzt schon mit den Hufen, was meine Rückkehr angeht). Abgesehen vom dem Risiko, dass meinem AG doch noch dringende Gründe einfallen könnten, die einer Erhöhung widersprechen, entstehen mir sonst noch irgendwelche Nachteile bei einer solchen Vorgehensweise (nur Einreichen der geringeren Stundenzahl)? Besten Dank schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner zugegebenermaßen vielen vielen Fragen! Viele Grüße

von sokleinewunder am 30.08.2019, 16:02



Antwort auf: Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit bei Kind 2

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2019



Antwort auf: Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit bei Kind 2

Urlaub wird für jeden Monat den du nicht komplett in EZ bist um 1/12tel gekürzt. Wenn dein Mutterschutz also im April begonnen hat, du da die EZ auch beendet hättest, hast du Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch für April-August. Gleiches gilt auch für das Mutterschutzgeld. Auch das muss ab Mutterschutz nach VZ gezahlt werden. Am besten den AG nächste Woche nett drauf hinweisen. Für Kind 1 gilt tagegenau weil weniger wie 24 Monate. Also 2 Monate und 5 Tage die du noch nehmen kannst. Wenn dein AG dann von der Vereinbarung nichts mehr weiss, würde ich mir für die EZ was anderes suchen. Für die Zeig wo du suchst hättest du über die Stundenanzahl welche du suchst Anspruch auf anteilig ALG1, sofern Kinderbetreuung vorhanden. Wovon ich ausgehe. Ausser du kommst dann mit dem zurecht was der AG bietet. Sprich, du hast den längeren Hebel, also entspannt abwarten.

von Felica am 30.08.2019, 17:20



Antwort auf: Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit bei Kind 2

Hallo Felica, vielen lieben Dank für deine Antworten! Woher kennst du dich so gut aus? :-) Meine Arbeitszeit ab meiner baldigen Rückkehr hab ich nochmal mit HR besprochen, das geht alles klar. Da hatte meine Chefin, mit der ich vorher in Kontakt war, wohl was falsch verstanden. Aber noch eine kurze Rückfrage zum Urlaubsanspruch: Während meiner TZ in EZ wurde mein Urlaubsanspruch ja anteilig gemäß der vereinbarten 3 Arbeitstagen pro Woche berechnet. Werden tatsächlich für den Mutterschutz wieder die 5 Arbeitstage pro Woche herangezogen? Das wären ja nochmal einige Tage, über die ich mich freuen könnte... Und der April, in dem ich anfangs in TZ in EZ gearbeitet habe und dann in Mutterschutz gegangen bin, wird auch auf Basis der 5 Arbeitstage pro Woche betrachtet? Viele Grüße & lieben Dank nochmal!

von sokleinewunder am 03.09.2019, 22:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger in Elternzeit - Soll ich Elternzeit vor Mutterschutz kündigen?

Hallo Frau Bader, ich arbeite TZ in Elternzeit von meinem ersten Sohn (die Elternzeit geht noch bis März 2017) und bekomme Mitte März nächsten Jahres mein 2. Kind. Mein Mutterschutz beginnt Ende Januar 2017. Meine Frage ist nun, ob ich die Elternzeit von meinem 1. Kind nun zu Ende Januar 2017 - also vor Beginn des Mutterschutzes - kündigen soll, u...


Muss AG mir den Arbeitsgeberzuschuss im Mutterschutz in Elternzeit zahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich schon etwas schlau gemacht und hoffe nun, dass sich meine Vermutung, die ich Ihnen wie folgt, schildere, bestätigt. Mein Sohn kam am 15.11.2014 zur Welt. Somit wäre mein Arbeitsbeginn nach 3 Jahren Elternzeit, der 15.11.2017. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 17.11.2017. So ...


Anspruch auf Mutterschutz während Teilzeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vor ab März 18 in Teilzeit während Elternzeit wieder zu arbeiten. Da ich erneut schwanger bin würde meine Mutterschutzfrist am 05.05.18 beginnen. Hätte ich so Anspruch auf Mutterschutz während meiner Teilzeitbeschäftigung trotz Elternzeit oder muss ich vorher meine Eltern...


Umzug in Elternzeit/Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich momentan noch bis 07.06.2019 in Elternzeit für mein erstes Kind. Ich bin allerdings wieder schwanger, der errechnete Entbindungstermin ist der 18.12.2018. Aus diesem Grund möchte ich zum 5.11.2018 die Elternzeit für mein erstes Kind unterbrechen um am 6.11.2018 in Mutterschutz für mein zweites Kind zu gehe...


Teilzeit in Elternzeit > erneuter Mutterschutz > Urlaubsanspruch?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 22.09.2019 in Elternzeit. Ab dem 01.10.2018 werde ich für 4 Tage/Woche (insges. 16 Wochenstunden, 24 Tage Jahresurlaub) in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten. Ab dem 27.01.2019 beginnt jedoch der Mutterschutz meiner erneuten Schwangerschaft, hierzu beende ich TZ und Elternzeit. Vor der Elt...


Erneut schwanger in Elternzeit, Resturlaub nehmen vor dem erneuten Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in meinem dritten Jahr Elternzeit und bin nun erneut schwanger. Ich werde nun meine aktuelle Elternzeit beenden um erneut mit Baby Nummer 2 in Mutterschutz gehen zu können. Ist dies nur nahtlos möglich also Elternzeit beenden und direkt in den Mutterschutz oder kann ich die Elternzeit auch ca. 3wochen fr...


mutterschutz in elternzeit

Hallo, was bekomm ich an Geld, wenn ich in Elternzeit wieder in Mutterschutz rutsche? Ich nehme 3 Jahre Elternzeit und bekomm im 1. Jahr Elterngeld, danach nichts mehr


Urlaub nach Mutterschutz und dann in Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein berechneter Mutterschutz endet am 13.3.22. Ich habe zu dem Zeitpunkt noch etwa 15 Tage Urlaub. Ist es möglich nach Mutterschutz meinen Urlaub zu nehmen und dann z.B ab dem 1.4.22 in Elternzeit zu gehen. Vielen Dank Nathalie Kirschner


Erneuter Mutterschutz in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe mal eine Frage bezüglich des Mutterschutzgeldes. Ich befinde mich momentan noch bis März 2024 in Elternzeit, bin aber jetzt erneut Schwanger und Ende November ausgezählt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit jetzt vorzeitig beendet, damit ich wieder in Mutterschutz Falle und den Zuschuss von meinem Arbeitg...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...