Hallo Frau Bader,
mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 21.07.2011. Der Mutterschutzbeginn wäre der 22.07.2011. D.h. zu Beginn des Mutterschutzes wäre ich weder in einem Beschäftigungsverhältnis, noch arbeitslos (da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe). Habe ich überhaupt einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld? Wer zahlt in meinem Fall das Mutterschaftsgeld? Ich bin wirklich verzweifelt und keiner kann mir Auskunft geben. Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mitglied inaktiv - 28.06.2011, 11:36
Antwort auf:
Mutterschutz, Befristeter Vertrag
Hallo,
lesen Sie mal hier, auf das Urteil kann man auch beim Amt bezug nehmen:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslar edaprod.psml?&doc.id=JURE070114602%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2011
Antwort auf:
Mutterschutz, Befristeter Vertrag
Hallo ich wollte dich fragen was du bekommen hast weil ich genau jetzt das gleiche Problem habe.ich hoffe du antwortest mir. MFG
von
Hannah92
am 21.04.2014, 12:26